Elternbeirat

Eltern teilen sich den Erziehungsauftrag mit der Schule und sind somit nicht aus ihrer Verantwortung entlassen, sobald das Kind zur Schule geht. Nur in gemeinsamen Bemühungen können Eltern und Schulen Erziehung ermöglichen. Alle Eltern tragen zum Gelingen einer Klassen- und einer Schulgemeinschaft bei. Und auch das eigene Kind profitiert davon, wenn es sieht, dass die Eltern sich für die Schule interessieren, wenn sie zeigen, dass ihnen die Schule und das schulische Umfeld ihrer Kinder am Herzen liegen und wenn sie zeigen, dass jenseits von Noten und Leistung auch das Miteinander und die Atmosphäre an der Schule wichtig sind. Vor allem im Bereich dessen, was das Klima einer Klasse und der Schule bestimmt, sind für Eltern nahezu keine Grenzen gesetzt. Diesen Freiraum zu nutzen ist auch deshalb lohnend, weil damit nach innen und außen ein Bild der Schule entsteht, das bei den am Schulleben Beteiligten einen hohen Grad der Identifikation entstehen lässt.

Gesetzliche Vorgaben

Der Gesetzgeber hat einige der Wege, wie Elternmitarbeit an der Schule geschehen soll, verpflichtend vorgeschrieben.

„Die Eltern haben das Recht und die Pflicht, an der schulischen Entwicklung mitzuwirken. Die gemeinsame Verantwortung der Eltern und der Schule für die Erziehung und Bildung der Jugend fordert die vertrauensvolle Zusammenarbeit beider Erziehungsträger. Schule und Elternhaus unterstützen sich bei der Erziehung und Bildung der Jugend und pflegen ihre Erziehungsgemeinschaft.“ (Schulgesetz des Landes Baden-Württemberg, § 55)

Klassenelternvertreter

Auf Klassenebene gibt es jeweils zwei Elternvertreter, die in jedem Schuljahr von den Eltern der Klasse neu gewählt werden. Pro Schulhalbjahr findet mindestens eine Klassenpflegschaftssitzung statt, zu der der/die Klassenelternvertreter/in einlädt, in Absprache mit der Klassenlehrerin bzw. dem Klassenlehrer. Der/die Elternvertreter/in leitet und moderiert die Sitzung. Er/Sie soll die Eltern der Klasse über aktuelles Schulgeschehen informieren, z.B. aus der Sitzung des Elternbeirats. Er/Sie soll für Fragen und Probleme der Eltern ein offenes Ohr haben, wenn möglich zu einer Problemlösung beitragen und die Klasse nach außen vertreten.

Wichtig: 

Die Klassenpflegschaft besteht aus den Eltern der Schüler der Klasse, sowie aus allen Lehrern, die dort regelmäßig unterrichten. (EB-V § 6, Abs. 1). Stimmberechtigt ist jedes anwesende Mitglied der Klassenpflegschaft mit einer Stimme. Mutter und Vater haben je eine Stimme (EB-V § 7). Die Klassenelternvertreter werden nur von den Eltern gewählt (EB-V § 14, Abs. 1).

Elternbeirat der Schule

Der Elternbeirat einer Schule besteht aus allen Klassenelternvertreter/innen und Stellvertreter/innen.  Sie wählen aus ihrer Mitte eine/n Vorsitzende/n, eine/n stellvertretenden Vorsitzende/n, eine/n Kassierer/in und die Mitglieder der Schulkonferenz.

Der Elternbeirat vertritt die Eltern der Schüler/innen einer Schule. Er soll von der Schulleitung gehört werden, bevor diese Maßnahmen trifft, die für das Schulleben von allgemeiner Bedeutung sind. Der Elternbeirat soll die Anteilnahme der Eltern am Leben und Arbeiten der Schule fördern. Er soll Wünsche und Anregungen aus dem Elternkreis beraten, die über den Einzelfall hinaus von allgemeiner Bedeutung sind. Dazu gehört auch, dass er das Verständnis der Erziehungsberechtigten für Fragen des Schullebens, der Unterrichtsgestaltung und auch der Erziehungsberatung fördert. Der Elternbeirat soll die Belange der Schule bei der Schulaufsichtsbehörde, beim Schulträger und in der Öffentlichkeit vertreten, sofern die Mitverantwortung der Eltern dies verlangt. Er kann mitwirken, wenn Störungen der Schularbeit durch Mängel der äußeren Schulverhältnisse auftreten.

An der Schule ist der Elternbeirat bzw. die Eltern in den folgenden Aktionen eingebunden:

  • Elternvertreter und Eltern der Klassenstufe 6: Einschulungsfeier Klasse 5
  • Elternvertreter und Eltern der Klassenstufen 7/8: Elterncafe am Tag der offenen Tür
  • Elternvertreter und Eltern der Klassenstufe 9: Abschlussfeier Klasse 9/10
  • Elternbeirat: Mitorganisation bei Schulfesten
  • Elternbeirat: Mitorganisation des gesunden Frühstücks am letzten Schultag

Die Vorsitzenden des Elternbeirates sind erreichbar unter der E-Mail-Adresse:

Im laufenden Schuljahr 2023/2024 sind das Frau Weiß und Frau Tepegöz.

Gesamtelternbeirat der Stadt Stuttgart

Der Gesamtelternbeirat besteht aus den Delegierten der Stuttgarter Schulen. Dies können die Elternbeiratsvorsitzenden und deren Stellvertreter/innen sein, aber auch Delegierte, die aus dem Elternbeirat gewählt werden können. In Stuttgart gibt es die Besonderheit, dass es für jede Schulart einen Unterausschuss gibt: für Grund- und Werkrealschulen, für Realschulen, Gymnasien, Sonder- und Förderschulen und für die beruflichen Schulen.

Der Gesamtelternbeirat hat die Aufgabe, die Interessen der Eltern gegenüber dem Schulträger, der Schulaufsichtsbehörde und der Öffentlichkeit zu vertreten.